Renault: Behindertenrabatt beim Autokauf
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RENAULT BEHINDERTEN-RABATT

Willkommen auf unserer Seite rund um Behinderten-Fahrzeuge von Renault bei Preckel Automobile. Für Menschen mit Behinderung bieten wir zahlreiche Preisvorteile bei dem Kauf eines behindertengerechten Neuwagens. Steigen Sie mit uns ein in die Welt der "Handicap Mobile"...

 

Nachlass: Bezugsberechtigte Personen

Bei uns sind Sie anspruchsberechtigt, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% vorliegt. Ebenso bezugsberechtigt sind deren Ehepartner, deren Elternteil, deren Kind oder deren amtlicher Betreuer. Die Zulassung auf Angehörige (1. Grades) ist möglich.

Höhe der Vergünstigungen

Der Rabatt wird grundsätzlich vom Listenpreis des Fahrzeuges – also nicht vom eventuellen Hauspreis gewährt. Beim jeweiligen Fahrzeug muss es sich um einen Neuwagen handeln. Die Rabatthöhe ist je nach Modell verschieden, fragen Sie dazu bitte unsere Verkaufsberater. Barkauf/Finanzierung möglich.

 

AUSZUG: FAHRZEUGMODELLE MIT BEHINDERTEN-RABATT

RENAULT

  • Twingo (bis zu 21%)
  • Clio / Clio Grandtour (bis zu 21,5%)
  • Captur (bis zu 18,5%)
  • Talisman / Talisman Grandtour (bis zu 23%)
  • Kangoo PKW (bis zu 21,50%)
  • Mégane / Mégane Grandtour (bis zu 22,5%)
  • Scénic / Grand Scénic (bis zu 22%)
  • Kadjar (bis zu 22,5%)
  • Kangoo LKW (bis zu 30%)
  • Espace (bis zu 23%)
  • Koleos (bis zu 23%)
  • Alaskan (bis zu 24%)
  • Trafic (bis zu 33%)
  • Master (bis zu 33%)

 

*Nachlassberechtigte Modellvarianten erfragen Sie bitte bei uns im Autohaus. Auf Elektrofahrzeuge und Renault Sport Modelle gibt es aktuell keinen Nachlass. In der Regel ist der Behinderten-Rabatt nicht mit sonstigen Aktionen kombinierbar. (Stand 10.2020, Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

 

Kfz-Steuer = 0€ - aber wie?

Wussten Sie schon, dass Sie mit einem Schwerbehindertenausweis kräftig Steuern sparen können? Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Steuerermäßigungen oder eine vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer. Je nach Grad der Behinderung, erschließt sich die Art der Steuervergünstigung. Wir haben die Voraussetzungen für Sie im Folgenden zusammengefasst:

Voraussetzungen:

  • Sie sind Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G bzw. aG, H und BL.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen (Inhaber des Schwerbehindertenausweises).
  • Sie verzichten auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (Steuernachlass in Höhe von 50%).
  • Das Fahrzeug darf nicht zweckentfremdet genutzt werden und dient allein der Fortbewegung und der Haushaltsführung der schwerbehinderten Person.

Entscheiden Sie sich jetzt für ein Renault Modell Ihrer Wahl und sparen Sie Steuern!

Zu beachten: Die Steuervergünstigung kann vom schwerbehinderten Menschen nur für ein Kraftfahrzeug in Anspruch genommen werden. Bitte informieren Sie sich für weitere Details beim zuständigen Hauptzollamt.

 


Inzahlungnahme Ihres alten Fahrzeuges

Wir nehmen Ihr Auto in Zahlung!** So können wir Ihnen schon einmal einen Preisvorteil für Ihr neues Fahrzeug beschaffen. Bitte füllen Sie unser Ankauf-Formular aus, sofern Sie an einer Inzahlungnahme interessiert sind.

Ankaufformular

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RENAULT FACHKOMPETENZ & VERTRAUEN SEIT 1950!

Preckel Automobile zählt zu einem der ältesten Renault-Händler von Deutschland. Seit dem Jahr 1950 halten wir unsere Kunden mobil: Auch Sonderumbauten als behindertengerechte Fahrzeuge gehören dazu!

Über uns

 

 

Weiterführende Informationen:

 

*Angebote gelten für Sondergruppen. Nachlassberechtigte Modellvarianten erfragen Sie bitte bei uns im Autohaus. Preisnachlass auf den regulären Listenpreis. Auf Elektrofahrzeuge und Renault Sport Modelle gibt es aktuell keinen Nachlass. In der Regel ist der Behinderten-Rabatt nicht mit sonstigen Aktionen kombinierbar. Eine Anspruchsberechtigung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% vorliegt. Ebenso bezugsberechtigt sind deren Ehepartner, deren Elternteil, deren Kind oder deren amtlicher Betreuer. Die Zulassung auf Angehörige (1. Grades) ist möglich. (Stand 2019, Änderungen und Irrtümer vorbehalten)