0,25 Prozent Dienstwagenregelung für Elektrofahrzeuge
Direkt verfügbare Fahrzeuge
MARKE
MODELL
382 Autos zeigen >
Kontakt
Infos
Fahrzeugsuche
Auto Verkaufen

0,25%-Dienstwagenregelung ab Januar 2020 – Bemessungsgrundlage der Dienst­wagensteuer beträgt nur noch ein Viertel des Listenpreises!


Januar 2020: „2019 hatte die Bundesregierung die Steuer für elektrische Dienstwagen bereits halbiert. Zum 1. Januar 2020 wurde die Bemessungsgrundlage der Dienst­wagensteuer für bestimmte Elektrofahrzeuge noch einmal halbiert: auf ein Viertel des Listenpreises. An­gestellte versteuern den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs entsteht, nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Das gilt für reine Elektroautos ohne Kohlendioxidemission, deren Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000 Euro beträgt (Paragraf 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 bis 5 Einkommensteuergesetz). Es gilt der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung plus der Mehrkosten für Sonderausstattung.“ *


Die Zukunft ist umweltfreundlich! Ihr finanzieller Vorteil:

Ein Firmenwagen ist Ihr Aushängeschild – zögern Sie also nicht und fahren Sie in Zukunft umweltbewusst, während Sie nebenbei auch noch bares Geld sparen. Das ist ein Trend den wir gerne mitmachen! 

Ein Firmenwagen ist attraktiv, muss bei privater Nutzung aber versteuert werden. Wenn Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen, entsteht für Sie ein geldwerter Vorteil. Dieser muss wie ein zusätzliches Gehalt versteuert werden. Dabei gilt die pauschale 1-Prozent-Regelung, nicht aber für E-Dienstagen – hier gilt ab 2020 die 0,25-Prozent-Regelung bei privater Nutzung für Fahrzeuge bis € 40.000,-.

Jetzt auf Elektro oder Plug-In-Hybrid umsteigen und 75% Steuern sparen! Das Autozentrum P&A-Preckel steht Ihnen zur Verfügung.

 



Unsere Bestseller im Elektro- & Hybridbereich:

Entdecken Sie den Kia Niro, den Kia e-Niro, den Nissan Leaf und natürlich unseren Renault Zoe.

 

Nicht vergessen: Die staatliche Elektroprämie gibt es noch!

Momentan gibt es noch eine Förderung, wenn Sie in die Elektromobilität einsteigen. Bei Kauf eines Elektrofahrzeuges ist die sogenannte BAFA-Prämie zu beantragen. Bares Geld als Ersparnis für Sie! Mehr Informationen zur Elektroprämie erhalten Sie hier!


 


*Werwitzke,Cora: "Bundesrat macht Weg für 0,5%-Regel bei E-Autos frei", https://www.electrive.net/2018/11/23/bundesrat-macht-weg-fuer-05-regel-bei-e-autos-frei/, 07.12.2018

Verbrauchswerte: Kia Niro Plug-in Hybrid 1.6 GDI: Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,3 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 9,8 kWh/100km; CO₂-Emission kombiniert 29 g/km.
ZOE Stromverbrauch (kWh/100km); kombiniert 14,6; CO2-Emissionen: kombiniert 0g/km; Effizienzklasse A+; null CO2-Emissionen bei Gebrauch (bei Verwendung von Energie aus regenerativen Quellen), Verschleißteile nicht inbegriffen.
 

*1Inzahlungnahme-Prämie in Höhe von bis zu € 1.000,– brutto über DAT/Schwacke für Ihren Gebrauchtwagen mit Erstzulassung ab 2013 bis 2023 (Erstzulassungen 2012 und früher maximal € 500,– brutto), bei Kauf eines Bestandsfahrzeuges (Neuwagen, Tageszulassung oder Vorführwagen). Zulassung des Altfahrzeugs und des Neufahrzeugs müssen auf denselben Namen lauten (Personenidentität). Das Altfahrzeug muss mindestens 6 Monate auf den Kunden zugelassen gewesen sein. Das Altfahrzeug muss in Zahlung gegeben werden. Details zur Prämie erhalten Sie bei uns.