Ihr neues Elektrofahrzeug mit Umweltprämie
Kaufen Sie Ihr Elektroauto mit Umweltbonus. Über aktuelle Modelle, Preise und die Beantragung der Umweltprämie klären wir Sie hier auf.

Sie haben es schon gehört: Die Förderung für Elektrofahrzeuge wurde zum 01.01.2023 angepasst!
Als einer der führenden Elektroauto-Partner in NRW – mit den Marken Renault, Fiat, Jeep, Nissan und Kia – berät Sie Preckel Automobile rund um Ihren Kauf eines Elektroautos. Besuchen Sie gerne eine unserer Filialen in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Heiligenhaus, Solingen, Geldern oder Kleve.
UNSERE ANGEBOTE FÜR SIE:
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Der Renault ZOE - Ihre Zukunft ohne Emissionen
Umdenken statt Umleitung:
Die Nachfrage nach Eletrofahrzeugen steigt stetig. Das allgemeine Umdenken hat begonnen. Dabei ist es eine grundlegende Philosophie, sich zur Elektromobilität zu bekennen. Für alle, die diese Entscheidung getroffen haben, bieten wir für sofort verfügbare Bestandsfahrzeuge beste Konditionen.
Machen Sie Ihre ZOE Probefahrt bei Preckel Automobile oder abonnieren Sie den ZOE testweise. Und ganz wichtig: Lassen sich von unseren Fachexperten beraten.
Die Zukunft für Gewerbetreibende
Unser Renault ZOE:
Lassen Sie sich von unserem kleinen Video inspirieren. Wir zeigen Ihnen den Renault ZOE in Aktion.
Gerne können Sie eine eigene ZOE Probefahrt bei Preckel Automobile buchen oder abonnieren Sie den ZOE testweise. Unseren Fachexperten beraten Sie gerne wo Sie sparen können und welche Fördermittel zur Verfügung stehen.
WIE HOCH IST DIE UMWELTPRÄMIE?

4.500 € für reine Elektroautos
Ab 1. Januar 2023 beträgt der Bundesanteil beim Umweltbonus 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Ab 1. Januar 2024 sinkt der Bundesanteil auf 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells. Auch gebrauchte E-Autos (3.750 Euro) werden bezuschusst. Der junge Gebrauchte darf mehrmals den Besitzer gewechselt haben, aber das Datum der Erstzulassung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Und natürlich darf das Gebrauchtfahrzeug nicht bereits durch den BAFA-Umweltbonus gefördert worden sein. Die Mindesthaltedauer beim Kauf und beim Leasing beträgt 12 Monate.

Plug-In-Hybride
Plug-in-Hybride, die extern aufladbar sind, werden seit dem 01.01.2023 nicht mehr gefördert.

Wissenswert: Das sollten Sie auch wissen!
Nur Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 24 Monaten erhalten die volle Förderung. Bei einer Vertragslaufzeit ab zwölf bis 23 Monate wird die Förderung reduziert.
Leasing- Neufahrzeug/ Gebrauchtwagen sind bei einer Leasingvertragslaufzeit bis einschließlich 11 Monate nicht Förderfähig
Ab dem 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.
Und wie komme ich an die Prämie? Ganz einfach: Mit uns! Die Abwicklung der Prämie erfolgt direkt beim Kauf über uns. Sie kaufen erst Ihr Fahrzeug bei uns und reichen dann Ihren Antrag auf den Umweltbonus ausschließlich im Internet bei der BAFA unter www.bafa.de ein. Wir helfen Ihnen gerne dabei:
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*Wert gemäß NEFZ
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Für Sie: Fragen & Antworten zur Kaufprämie
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Vereine und kommunale Einrichtungen, auf die das förderfähige Neufahrzeug zugelassen wird. Nicht antragsberechtigt sind der Bund und die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen. Ebenfalls nicht antragsberechtigt sind gelistete Automobilhersteller und deren Tochtergesellschaften, sowie alle Tochtergesellschaften der Muttergesellschaft des Automobilherstellers, auf die die Muttergesellschaft einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.
Der Nettokaufpreis des Basismodells ist der im Kauf- bzw. Leasingvertrag oder in der Rechnung ausgewiesene Listenpreis des Basismodells abzüglich gewährter Preisnachlässe (inklusive Eigenanteil des Herstellers am Umweltbonus sowie bei Abtretung beim gewerblichen Leasing der Bundesanteil am Umweltbonus). Der Nettokaufpreis des Basismodells muss mind. 2.000 Euro unter den BAFA Listenpreisen sein, damit der Fahrzeugerwerb gefördert wird.
Der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus ist im Kauf- bzw. Leasingvertrag mindestens in der Höhe des Bundesanteils am Umweltbonus auszuweisen. Maßgeblich sind der BAFA-Listenpreis und der Netto-Kaufpreis des Basismodells (gem. Kauf- oder Leasingvertrag), aus dem sich die Differenz ergeben muss.
Etwaige Sonderausstattung und Extras werden nicht berücksichtigt.
Der BAFA Listenpreis ist der Netto-Listenpreis des Basismodells im Euroraum. Etwaige Sonderausstattung und Extras sowie die Mehrwertsteuer werden nicht berücksichtigt.
Ja. Antragsteller muss derjenige sein, auf den das Fahrzeug zugelassen wird. Auch muss der Eigenanteil des Automobilherstellers mindestens in der Höhe des Bundesanteils am Umweltbonus aus dem Leasingvertrag hervorgehen. Beim gewerblichen Leasing kann die Auszahlung des Bundesanteils an den Händler/Leasinggeber abgetreten werden.
Ja, antragsberechtigt ist derjenige, auf den das Neufahrzeug erstmalig zugelassen wird, nicht der Erwerber (sofern diese sich unterscheiden).
Das Neufahrzeug muss mindestens sechs Monate auf den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein. Änderungen, wie z. B. Veräußerung sind dem BAFA unverzüglich anzuzeigen.
Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BAFA!
Fiat 500 "La Prima": CO2-Emission kombiniert: 0g/km; CO2-Effizienzklasse: A+. *** * Werte nach WLTP Testverfahren. Die tatsächliche Reichweite kann aufgrund zahlreicher Faktoren wie Fahrstil, Route, Wetter und Strassenbedingungen sowie Zustand, Gebrauch und Ausstattung des Fahrzeugs variieren. ** Leder, kombiniert mit Ledernachbildung.*** Nach RL 80/1268/EWG. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und hier unentgeltlich erhältlich ist.
Fiat 500 "La Prima"Stromverbrauch kombiniert: bis zu 14,9 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert: 0 g/km; CO2-Effizienzklasse: A+.**